Kurzprofil

Kurzprofil

Die Kanzlei Dr. Doris Gratz in Salzburg wurde 2005 gegründet und besteht heute als Regiegemeinschaft mit Rechtsanwältin Dr. Florence Burkhart.

Die Kanzleiräume in Salzburg befinden sich am Kajetanerplatz 5 (3. Stock mit Lift), vis à vis vom Bezirks- und Landesgericht und sind daher einfach zu finden. Mit dem Bus erreichen Sie die Kanzlei vom Hauptbahnhof kommend mit der Linie 5 und 25 nächst der Haltestelle “Justizgebäude”. Abstellmöglichkeiten für ihren Pkw finden Sie in der Garage der Barmherzigen Brüder vis-à-vis des Gerichtsgebäudes.

In Wien hat Rechtsanwältin Dr. Gratz zudem eine Sprechstelle, die sich in der Kutschkergasse 44, 1180 Wien, dritter Stock Tür 12 befindet. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Sprechstelle mit der U6 bis Haltestelle Währingerstraße/Volksoper und der Straßenbahnlinie 40 und 41 bis Haltestelle Kutschkergasse.

Karte Salzburg

Karte Wien

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können jedoch bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

Das Spektrum der von der Kanzlei Dr. Gratz angebotenen Leistungen deckt sowohl den Beratungsbedarf des Privatbereichs als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Rechtsanwältin Dr. Burkhart bietet Ihnen zudem die Möglichkeit der Mediation an. Dies ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten mit Hilfe eines
unparteiischen Mediators (Vermittlers). Dabei gilt es tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders.

Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine eigene Internetpräsenz (www.dorisgratz.at) und E-Mail (gratz@dorisgratz.at und office@dorisgratz.at).

Frau Dr. Gratz spricht fließend Englisch, das sie bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf rechtwanwalt.com

Geschrieben am: 02.04.2012
Gelesen: 9289
Autor: Dr. Doris Gratz