Ehe- und Familienrecht
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dr. Gratz ist das Ehe- und Familienrecht und damit zusammenhängend alle Fragen, die bei Beendigung der Ehe zu klären sind, insbesondere die möglichen Varianten einer einvernehmlichen oder strittigen Ehescheidung, die Fragen des Unterhalts sowie der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Schulden. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, Fragen der Weiterversicherung, insbesondere für Pensions- und Krankenversicherung zu klären.
Ein weiterer Kanzleischwerpunkt ist das Familienrecht, das die personen- und güterrechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten regelt, wie die elterliche Obsorge, die Obsorgeübertragung, die Pflege und Erziehung des/r Kindes/r, den Unterhaltsanspruch und den hauptsächlichen Aufenthalt des/r Kindes/r, die Besuchskontakte, aber auch Rechte und Pflichten der Großeltern. Die meisten familienrechtlichen Angelegenheiten werden bei Gericht im Außerstreitverfahren geregelt. Hier steht Ihnen Frau Dr. Gratz tatkräftig und engagiert zur Seite.
Zum Familienrecht gehören auch alle Fragen betreffend Lebensgemeinschaften, die zum Beispiel auftreten, wenn man gemeinsam eine Wohnung, ein Grundstück oder Haus kauft, oder wenn man gemeinsam ein Haus baut. Zu klären ist, was bei Beendigung der Lebensgemeinschaft mit dem gemeinsam Erworbenen passiert. Sehr wichtig sind auch Regelungen betreffend gemeinsame Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern.
Gerade im Familienrecht ist es Frau Dr. Gratz äußerst wichtig, ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten aufzubauen, um die zu lösenden Probleme durch maßgeschneiderte juristische Arbeit und intensive persönliche Beratung und Begleitung zu bewerkstelligen.