Erwachsenenvertretung / Vorsorgevollmacht
Frau Dr. Gratz berät Sie gerne bei Fragen zum Erwachsenenschutzgesetz, das seit 01.07.2018 in Kraft getreten ist. Durch ihre jahrelange Erfahrung in diesem Bereich, erstellt Frau Dr. Gratz die für Ihre persönlichen Bedürfnisse maßgeschneiderte Erwachsenen-Vertretervereinbarung oder auch eine Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmachten haben sich in den letzten Jahren mehr und mehr als wirkungsvolles Instrument für die Vertretung älterer Personen herauskristallisiert, die im Zusammenhang mit der längeren Lebenserwartung und einem würdevollen Umgang mit dem Älterwerden des Menschen heute schon unerlässlich sind.
Durch ihre Erfahrung kann Ihnen Frau Dr. Gratz die verschiedenen Varianten aufzeigen, die am besten praktikabel sind, so kann z.B. die Vertretung einer Person auf mehrere Erwachsenenvertreter oder Vorsorgebevollmächtigte aufgeteilt werden, um die Verantwortung zu teilen.